Grünes Licht für Verschärfung der Hackerparagraphen

Tja, heute hat der Rechtsausschuss des Bundestages ohne Änderungen den Regierungsentwurf zur besseren strafrechtlichen Bekämpfung von Computerkriminalität abgesegnet.

Den zahlreichen Bedenken aus der Wissenschaft und der IT-Wirtschaft gegen den Gesetzesentwurf, die unter anderem bei einer Anhörung im Bundestag im März zur Sprache gekommen waren, wollen die Parlamentarier mit einer Zusatzerklärung Rechnung tragen. Darin soll etwa klargestellt werden, dass die neuen und aufgebohrten Hackerparagraphen im Strafgesetzbuch (StGB) einer strengen Auslegung und Zweckbindung unterliegen.

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thafaker
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