heimliche Computerdurchsuchungen

oder der Bundestrojaner. Wie auch immer, es ist unzulässig! Die Tagesschau (Link nicht mehr verfügbar) berichtet:

Der Bundesgerichtshof hat heimliche Online-Durchsuchungen durch die Polizei für unzulässig erklärt. Bislang fehle dafür eine gesetzliche Grundlage, lautete die Begründung. Innenminister Schäuble will diese nun schnell schaffen. Die FDP hingegen sieht durch das Urteil die Grundrechte gestärkt.

Aufrufe
…
Autor
thafaker
Wörter
…
Zeichen
…
Lesezeit
1 Min.

💬 Webmentions & Kommentare

Webmentions

lade Webmentions …

🔥 Beliebteste Artikel

Über thafaker thafaker

Schreibt hin und wieder mal ins Netz rein. Treibt sich auch noch im Usenet rum; mag Vintage-Computing und hört häufig Schallplatten; Rennradfahrer und Personalrat.

Alle Beiträge von thafaker