Im Fall Kino.to wird erstes Urteil gesprochen

Im damals für Furore sorgenden Fall des Internet-Film-Portals Kino.to, in dessen Bearbeitung es zu Verhaftungen der Hauptbetreiber und diverser Mittelsmänner kam, ist nun ein erstes Urteil gesprochen worden. Der 33-jährige Webdesigner Marcus V. ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte hatte ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das Urteil erging wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzung in mehr als 1,1 Millionen Fällen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte der Vorsitzende Richter des Prozesses in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber hatten mit Onlinewerbung mehrere Millionen Euro eingenommen. Nach Auffassung der Richter war der Verurteilte ein Mittäter auf mittlerer Ebene, der Kino.to im weitesten Sinne mitbetrieb. [Golem]

Wenn nun ein Mittäter auf mittlerer Ebener bereits solch eine Gefängnisstrafe erhält, dann frage ich mich, was dort der "Führungseben" angelastet wird? Ich meine, es geht um das kommerzielle Raubkopieren von Filmen aller Art, nicht aber um Kinderpornografie oder ähnliches. Es ist immer schwierig eine moralische Diskussion über Recht und Unrecht zu führen, aber ist das gerechtfertigt?


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thafaker
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Über thafaker thafaker

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