kleines Aufatmen für Blogs und Foren?
Wie ich gerade auf Spreeblick, lese hat das OLG Düsseldorf in Bezug auf Blogs und Foren folgende Entscheidung getroffen:
Ein Forenbetreiber muss erst dann rechtsverletzende Äußerungen entfernen, wenn er von diesen Kenntnis erhalten hat.
Meine Schlussfolgerung: Somit kann wenigstens niemand mehr verklagt werden, nur weil da irgendwo etwas steht wessen Existenz er (Blog-Betreiber) gar nicht kennt Bzw. kennen kann.
Spreeblick titelt so: Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber
Und auf Golem gibt es die ganze News.