kleines Aufatmen für Blogs und Foren?

Wie ich gerade auf Spreeblick, lese hat das OLG Düsseldorf in Bezug auf Blogs und Foren folgende Entscheidung getroffen:

Ein Forenbetreiber muss erst dann rechtsverletzende Äußerungen entfernen, wenn er von diesen Kenntnis erhalten hat.

Meine Schlussfolgerung: Somit kann wenigstens niemand mehr verklagt werden, nur weil da irgendwo etwas steht wessen Existenz er (Blog-Betreiber) gar nicht kennt Bzw. kennen kann.

Spreeblick titelt so: Keine Überwachungspflicht für Forenbetreiber
Und auf Golem gibt es die ganze News.

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thafaker
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Über thafaker thafaker

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