Media Markt of Death

Die Serie von Abmahnungen und Klagen, mit denen die Media-Saturn-Holding gegen kleinere Unternehmen der Branche vorgeht, ist beim Münchner Landgericht auf Ablehnung gestoßen. Sechs Anträge wurden wegen Unzulässigkeit aufgrund von Missbrauchs abgelehnt.

Der federführende Richter Peter Guntz begründete, dass die Verfahren überwiegend auf "Gebührenerzielungsinteresse" beruhen sollten, zudem monierte er die fast identische Wortwahl und Verwendung von einer Art Textbausteinen, wie es in der "F.A.S." heißt.

Binnen rund 60 Tagen habe der Konzern 80 Verfahren zur Erlangung einer einstweiligen Verfügung eingereicht, in der Spitze 18 binnen eines Tages. Der Konzern ist mit den Beschlüssen nicht einverstanden und verweist auf die Urteile anderer Gerichte.

Quelle: de.biz.yahoo.com (Link nicht mehr verfügbar)

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thafaker
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